Zielgruppe

Betreuerqualifikation: „Weiterbildender Studiengang des Fachbereichs Sozialpädagogik“

Das Weiterbildungsangebot (Studiengang) wendet sich an hauptamtliche oder nebenberufliche tätige Betreuer/innen, die gemäß  § 1896 BGB für bestimmte Aufgabenkreise vom Vormundschaftsgericht bestellt wurden, durch Betreuungsvereine mit entsprechenden Aufgaben betraut sind oder in einer Betreuungsbehörde arbeiten.

Voraussetzung für die Teilnahme ist in der Regel eine abgeschlossene Hochschulausbildung (z.B. Sozialpädagogen/innen, Rechtspfleger/innen, Verwaltungsfachleute, Altenpfleger/innen etc.).

Eine Begründung der Teilnahme an der Weiterbildung ist beizufügen, ebenso wie ein Lebenslauf und die Angabe, wie viele Betreuungen bisher übernommen wurden.