Vertretung des Betreuten
§ 1902 BGB - Vertretung des Betreuten
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Quelle: https://www.heidi-loose.de/betreuungsrecht/taetigkeitsrahmen/vertretungsrecht/
In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.