Tätigkeitsrahmen
So bestimmt das Gesetz den Tätigkeitsrahmen des Betreuers:
- Aufgabenbereich und Umfang der Betreuung
- Vertretungsrecht des Betreuers für den Betreuten
- Einwilligungsvorbehalt des Betreuers
- ärztliche Maßnahmen zu Gunsten des Betreuten
Quelle: https://www.heidi-loose.de/betreuungsrecht/taetigkeitsrahmen/