Neuen Betreuer bestellen
§ 1908c BGB - Bestellung eines neuen Betreuers
Stirbt der Betreuer oder wird er entlassen, so ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Quelle: https://www.heidi-loose.de/betreuungsrecht/rechtsgrundlagen/neuer-betreuer/
Stirbt der Betreuer oder wird er entlassen, so ist ein neuer Betreuer zu bestellen.