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Rechtsgrundlagen
gesetzliche Betreuer
Tätigkeitsrahmen
Aufgabenbereich
Vertretungsrecht
Einwilligungsvorbehalt
ärztliche Maßnahmen
Lexikon

Tätigkeitsrahmen

So bestimmt das Gesetz den Tätigkeitsrahmen des Betreuers:




Aufgabenbereich und Umfang der Betreuung
Vertretungsrecht des Betreuers für den Betreuten
Einwilligungsvorbehalt des Betreuers
ärztliche Maßnahmen zu Gunsten des Betreuten




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